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Fall aus dem Musikrecht: Einstweilige Verfügung durch Einreichung einer Schutzschrift verhindert

In Musikgruppen gibt es – bekanntlich – häufiger mal Streit. Ein Mitglied einer bekannten Musikgruppe hatte die Band im Streit verlassen. Über seinen Rechtsanwalt ließ er die verbliebenen Mitglieder der Musikgruppe abmahnen und wollte diesen unter anderem die öffentliche Aufführung und den Vertrieb der Musikstücke der Band untersagen. Der Streitwert belief sich auf knapp 150.000,00 Euro.

In dieser Situation haben uns die verbliebenen Mitglieder der Musikband beaufragt. Nach Durchsicht aller Unterlagen und Beweismittel kam ich zu dem Ergebnis, dass wir in diesem Fall nicht nachgeben sollten, weil die Vorwürfe des ehemaligen Bandmitglieds aus unserer Sicht unberechtigt waren. Um eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung gegen unsere Mandanten zu verhindern, habe ich eilig eine Schutzschrift bei Gericht eingereicht. Die einstweilige Verfügung, die das ehemalige Bandmitglied nachfolgend über seinen Rechtsanwalt dann auch tatsächlich beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt hatte, hatte keinen Erfolg. Auf Grund unserer Ausführungen in der Schutzschrift gab die Gegenseite auf und nahm den Verfügungsantrag wieder zurück. Das ehemalige Bandmitglied musste unserer Mandantschaft nachfolgend die entstandenen Unkosten ersetzten. Unsere Mandanten spielen die Songs der Musikgruppe nun selbstverständlich auch weiterhin auf Konzerten.